Bilder K.H.Lambert Lear ara 003

Förderung

Herzlich Willkommen im Förderbereich der Stiftung Artenschutz!

Das Ziel der Stiftung Artenschutz ist der Erhalt existenziell gefährdeter Tierarten, für die es bislang keine ausreichende Unterstützung gibt, sowie der Schutz ihrer ursprünglichen Lebensräume. 

Unsere zwei Förderprogramme umfassen ein spezielles Programm für Amphibien, den "Amphibien-Fonds", sowie ein Programm zur Förderung von Kurzzeitprojekten, die für alle taxomischen Gruppen und Arbeitsfelder des Artenschutzes offen sind.

Die aktuelle Förderrunde 2023 ist geschlossen!
Die nächste Förderanträge wird im Sommer 2024 geöffnet. 

Hier geht es zu den Förderprogrammen:

Kurz und knapp!

Welche Kosten / Aktivitäten werden gefördert?

Förderfähige Aktivitäten:

  • Direkte Schutzmaßnahmen
  • Natur- und Artenschutzmanagement
  • Monitoring und andere Überwachungsmaßnahmen im Rahmen von Schutzprojekten
  • Maßnahmen des Lebensraumschutzes
  • Wissenschaftliche Forschung mit erkennbarer unmittelbarer Relevanz für den Artenschutz
  • Bildung, Fortbildung und öffentliche Bewusstseinsförderung im Rahmen der vorgenannten Beiträge.

Förderfähige Kosten:

  • Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes entstehenden Kosten wie Sachkosten, Reisekosten oder Gehälter.
  • Langfristige Projektkosten (Personal, Bürokosten, Overhead etc.) müssen in allen Projekten  in angemessenem Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.

Nicht förderfähige Kosten:

  • Projekte, für die der Beitrag, den die Stiftung leisten kann, keine erkennbare Relevanz hat
  • Projekte in den USA, Kanada, Neuseeland und Australien
  • Projekte, bei denen ein negativer Effekt auf die lokale oder indigene Bevölkerung erwartet werden kann

Werden Anträge für alle Tierarten berücksichtigt?

Tierarten im Fokus sind bedrohte Tierarten unter der IUCN Red List Kriterien Critically EndangeredEndangered und Vulnerable. Andere Kategorien sind zulässig, wenn ein nachweislicher Grund zur Besorgnis besteht oder wenn Surveys von Data Deficient oder Not Evaluated Arten notwendig sind, um ihren Bedrohungsstatus zu klären.

Wer kann sich für eine Förderung bewerben?

Jeder kann sich bewerben. Anträge können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die beantragte Höhe der Fördermittel sollte ca. 5.000 Euro möglichst nicht übersteigen. Die Entscheidungskommission behält sich vor, die beantragten Fördermittel anteilig zu genehmigen.

Wie lang ist der Förderzeitraum?

Geförderte Projekte laufen maximal 12 Monate. Die Projektmittel sind deshalb im Zeitraum von maximal 12 Monaten ab dem vereinbarten Projektbeginn auszugeben. Ausnahmen müssen vor der Bewerbung erfragt werden und können in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Welche Bewerbungsfristen gibt es?

Die Frist für die Bewerbung für die Ausschreibung 2023 ist der 15.08.2023. 

Wie wird ausgewählt und wann bekomme ich Bescheid?

  • Ein Team von neutralen Gutachtern bewertet die Anträge.
  • Eine Entscheidungskommission wählt Ende Oktober die geförderten Projekte aus. 
  • Der Bewerber bekommt Bescheid, unterschreibt eine Fördervereinbarung und bekommt bis voraussichtlich Ende des Jahres das Geld überwiesen. 

Dürfen Bewerbungen für mehrere Arten / Projekte eingereicht werden?

Ja, wir akzeptieren auch mehrfache Bewerbungen.